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„Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

(Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG)

Als unabhängige Organe der Rechtspflege beraten und vertreten wir unsere Mandanten auf der Basis dieses Wertsystemes des Grundgesetzes, um deren individuelle Entfaltung sowohl in wirtschaftlicher als auch persönlicher Hinsicht ermöglichen zu können.